Sofortkontakt zur Kanzlei
Soforthilfe & Ersteinschätzung vom Anwalt Rechtsanwälte Euskirchen
Rufen Sie uns an +49 2251 774980
Schreiben Sie uns eine E-Mail info@kanzlei-zhs.de

Anwalt Erbrecht Euskirchen

Kanzlei Züll – Hermans – Schlüter
Erbrecht
 

Rechtsanwalt für Erbrecht in Euskirchen

Rechtsanwalt Hermans ist seit 2012 Fachanwalt für Erbrecht in Euskirchen. Er betreut die Mandanten der Kanzlei im Rahmen der Vorsorge, Testamentsgestaltung sowie Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung, Erbauseinandersetzung, bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Vor und nach einem Erbfall gibt es eine Menge Themen, die leider oftmals zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen. Gerade im Erbrecht kommt es auf den richtigen Fachanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl vertreten kann. Die frühzeitige Unterstützung lässt Konflikte teilweise erst gar nicht entstehen oder dämmt sie zumindest effektiv ein. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht, sowie unserem Verständnis für die individuelle Situation in Familie und Unternehmen in Euskirchen.

Vor dem Erbfall:

  • Beratung zur umfassenden Nachfolgeplanung

  • Gestaltung von gemeinschaftlichen und Einzeltestamenten

  • Beratung zu lebzeitigen Vermögensübertragungen und vorweggenommener Erbfolge

  • Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • Beratung zur Erbschafts- und schenkungssteuerlichen Fragen

  • Gestaltung individueller Vorsorgevollmachten

  • Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

Nach dem Erbfall:

  • rechtliche Begleitung im Nachlassfall im Rahmen von Abwicklungsfragen und Erbscheinverfahren

  • Beratung bei der Ausschlagung von Erbschaften

  • Auslegung und Anfechtung von Testamenten

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Nachlassauseinandersetzung aller Art

  • Beratung von Erbengemeinschaften

  • Testamentsvollstreckung

  • Beratung in Fragen der Totenfürsorge

Ihr Fachanwalt und Rechtsanwalt für Erbrecht aus Euskirchen

Jan-Hendrik Hermans

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht

Telefon: +49 2251 7749813
E-Mail: hermans@kanzlei-zhs.de

Zum Profil von Jan-Hendrik Hermans

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Erbrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

Beitrag lesen
Erbrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

Beitrag lesen
Erbrecht
19.01.2026

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

Beitrag lesen