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Anwalt Zivilrecht Euskirchen

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Zivilrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Zivilrecht in Euskirchen

Unsere Rechtsanwälte für Zivilrecht aus Euskirchen beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

  • Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht

  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen bei Eigentum und Besitz

  • Dienstvertragsrecht

Ihre Rechtsanwalt im Zivilrecht in Euskirchen

Alexander Buchmüller

Rechtsanwalt

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

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Auto-Unfall-Verkehr
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
04.05.2026

Wenn der Neuwagen auf sich warten lässt: Wie lange gibt es Nutzungsausfall?

Ein Autounfall ist schnell passiert – und im Fall eines Totalschadens stellt sich sofort die praktische Frage: Wie kommt man möglichst schnell wieder mobil? Juristisch wird es dann spannend, wenn die Ersatzbeschaffung länger dauert. Genau damit musste sich das Landgericht Regensburg in seinem Urteil vom 23.12.2025 (61 O 319/25) beschäftigen.

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