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Anwalt Verkehrsrecht Euskirchen

Kanzlei Züll – Hermans – Schlüter
Verkehrsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Euskirchen

Herr Rechtsanwalt Spiller und Herr Dipl. Jurist Menke haben sich bereits seit vielen Jahren auf die Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen, hier insbesondere auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen der Geschädigten spezialisiert. Herr Spiller erhielt im Jahre 2020 eine weitere Fachanwaltschaft im Verkehrsrechts. Herr Menke hat im Sommer 2016 die Qualifizierung als Unfallschadenregulierer erlangt. Gerade für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist die rechtliche Betreuung unmittelbar nach einem Unfallereignis elementar wichtig, um ihre begründeten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen und letztlich durchzusetzen. Die Regulierungsbereitschaft- und Systematik der Versicherungsbranche macht die Unfallschadenregulierung zu einem komplexen Aufgabenbereich, wo der nicht rechtlich beratene Geschädigte wertvolle „Euros“ liegen lässt.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und stetigen Fortbildung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Unsere Tätigkeit ist für Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zudem kostenfrei. Sowohl die Rechtsanwaltskosten, als auch die Kosten für einen von Ihnen zu bestimmenden Sachverständigen sind Teil des Erstattungsschadens und somit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

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Im Verkehrsrecht befassen sich Herr Spiller und Herr Dipl. Jurist Menke im Wesentlichen mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen, von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen, sowie insbesondere mit vertraglichen Fragen rund um das KFZ, sei es im Bereich des Versicherungsvertrages (Kasko u. Haftpflichtregress), oder des Kaufvertrages (Mängel).

Herr Spiller und Herr Menke sind spezialisiert auf die Geltendmachung von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Leihfahrzeugkosten, Kostenpauschalen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie die Reparaturkostenabrechnung innerhalb der sogenannten 130 %-Regel zur Wahrung Ihres Integritätsinteresses. Dies ist insbesondere in Fällen der wirtschaftlichen Totalschäden von großer Bedeutung und macht einen erheblichen finanziellen Unterschied aus.

Profitieren Sie hier von unserem über viele Jahre aufgebautem Netzwerk an vertrauensvollen Partner und Experten bei der Schadenregulierung.