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Anwalt Verkehrsrecht Euskirchen

Kanzlei Züll – Hermans – Schlüter
Verkehrsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Euskirchen

Herr Rechtsanwalt Spiller und Herr Dipl. Jurist Menke haben sich bereits seit vielen Jahren auf die Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen, hier insbesondere auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen der Geschädigten spezialisiert. Herr Spiller erhielt im Jahre 2020 eine weitere Fachanwaltschaft im Verkehrsrechts. Herr Menke hat im Sommer 2016 die Qualifizierung als Unfallschadenregulierer erlangt. Gerade für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist die rechtliche Betreuung unmittelbar nach einem Unfallereignis elementar wichtig, um ihre begründeten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen und letztlich durchzusetzen. Die Regulierungsbereitschaft- und Systematik der Versicherungsbranche macht die Unfallschadenregulierung zu einem komplexen Aufgabenbereich, wo der nicht rechtlich beratene Geschädigte wertvolle „Euros“ liegen lässt.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und stetigen Fortbildung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Unsere Tätigkeit ist für Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zudem kostenfrei. Sowohl die Rechtsanwaltskosten, als auch die Kosten für einen von Ihnen zu bestimmenden Sachverständigen sind Teil des Erstattungsschadens und somit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

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Im Verkehrsrecht befassen sich Herr Spiller und Herr Dipl. Jurist Menke im Wesentlichen mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen, von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen, sowie insbesondere mit vertraglichen Fragen rund um das KFZ, sei es im Bereich des Versicherungsvertrages (Kasko u. Haftpflichtregress), oder des Kaufvertrages (Mängel).

Herr Spiller und Herr Menke sind spezialisiert auf die Geltendmachung von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Leihfahrzeugkosten, Kostenpauschalen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie die Reparaturkostenabrechnung innerhalb der sogenannten 130 %-Regel zur Wahrung Ihres Integritätsinteresses. Dies ist insbesondere in Fällen der wirtschaftlichen Totalschäden von großer Bedeutung und macht einen erheblichen finanziellen Unterschied aus.

Profitieren Sie hier von unserem über viele Jahre aufgebautem Netzwerk an vertrauensvollen Partner und Experten bei der Schadenregulierung.

Ihre Spezialisten für Verkehrsrecht in Euskirchen

Markus Spiller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Fachanwalt für Verkehrsrecht ,
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Telefon: +49 2251 7749824
E-Mail: spiller@kanzlei-zhs.de

Zum Profil von Markus Spiller

Oliver Menke

Diplom-Jurist

Telefon: +49 2251 7749818
E-Mail: menke@kanzlei-zhs.de

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

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Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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27.04.2026

Trunkenheitsfahrt auf E-Roller: Entziehung der Fahrerlaubnis?

Mit Urteil vom 25.03.2026 (951 Cs 7/25) hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eine praxisrelevante Klarstellung zur strafrechtlichen Bewertung von Trunkenheitsfahrten mit E-Rollern getroffen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob eine solche Tat regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB rechtfertigt. Das Gericht verneint dies ausdrücklich und grenzt den E-Roller deutlich vom klassischen Kraftfahrzeug ab.

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