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Arbeitsrecht, Beamtenrecht
Dienstunfähigkeit: Keine unbegrenzte Urlaubsabgeltung für dienstunfähige Beamte
Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem aktuellen Urteil aus Dezember 2020 entschieden, dass ein Ruhestandsbeamter, der aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig erkrankt war, keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs für das Jahr 2017 hat.
Beamtenrecht, News
Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit
Erkrankt ein Beamter für längere Zeit körperlich oder psychisch, ist der Dienstherr dazu berechtigt, ihn vor Erreichen des eigentlichen Rentenalters zu pensionieren. Der vorzeitige Ruhestand ist mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.