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Arbeitsrecht
Verfallklausel für Mindestlohn ist unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht kommt in dem von ihm entschiedenen Fall zu dem Ergebnis, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 01.01.2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt.
Arbeitsrecht
Ausschlussklauseln gelten nicht für Mindestlohn
Vereinbarungen, die Mindestlohnansprüche beschränken und ausschließen, sind unwirksam.