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Aktuelle Fachbeiträge
 

Arbeitsrecht Verfallklausel für Mindestlohn ist unwirksam

BAG: Verfallklausel für Mindestlohn ist unwirksam (BAG, Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18). Das Bundesarbeitsgericht kommt in dem von ihm entschiedenen Fall zu dem Ergebnis, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 01.01.2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Eine solche Verfallklausel ist jedenfalls dann insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde. Den Arbeitgebern ist daher dringend zu raten, die Verfallklauseln in den Arbeitsverträgen, jedenfalls solche, die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, zu überprüfen. Arbeitnehmer können sich demgegenüber bei solchen Arbeitsverträgen auf die Unwirksamkeit dieser Verfallklauseln berufen.

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01.01.2024

Widerspruch bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderten Personen werden zahlreiche Leistungen gewährt, um Nachteile gegenüber nicht behinderten Mitmenschen auszugleichen. Zu den Nachteilsausgleichen bei einer Schwerbehinderung gehören bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr zahlreiche Leistungen, die im SGB IX festgelegt sind. Dazu zählen zum Beispiel je nach Merkzeichen:

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13.12.2023

Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.12.2023 Az. 5 AZR 137/23) klargestellt, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn sich der Arbeitnehmer im Anschluss vom Arbeitgeber erhaltene Kündigung krankmeldet oder das Attest passgenau bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ausgestellt ist. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen insbesondere auch für die Frage von Entgeltfortzahlungsansprüchen in der Praxis.

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08.12.2023

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Seit dem 07. Dezember 2023 können sich Patienten und Patientinnen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Drei Voraussetzungen sind erforderlich:

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