Arbeitsrecht Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.12.2023 Az. 5 AZR 137/23) klargestellt, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn sich der Arbeitnehmer im Anschluss vom Arbeitgeber erhaltene Kündigung krankmeldet oder das Attest passgenau bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ausgestellt ist. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen insbesondere auch für die Frage von Entgeltfortzahlungsansprüchen in der Praxis.