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Arbeitsrecht Arbeitsleistung

Arbeitsleistung - LAG Köln 4.12.25, 8 SLa 610/24,

Verlangt der Arbeitnehmer gem. § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, muss er darlegen und - im Bestreitensfall - beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt. Auf dieses Grundprinzip der Darlegungs- und Beweislast hat noch einmal das LAG Köln aufmerksam gemacht.

Beitrag veröffentlicht am
18. August 2026

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