Arbeitsrecht Arbeitsleistung
Arbeitsleistung - LAG Köln 4.12.25, 8 SLa 610/24,
Verlangt der Arbeitnehmer gem. § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, muss er darlegen und - im Bestreitensfall - beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt. Auf dieses Grundprinzip der Darlegungs- und Beweislast hat noch einmal das LAG Köln aufmerksam gemacht.
