Arbeitsrecht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - LAG Düsseldorf 19.11.25, 3 SLa 138/25,
Ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, führt dies nicht automatisch zum Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Es ist dann vielmehr Sache des Arbeitnehmers, konkret zur behaupteten Arbeitsunfähigkeit vorzutragen und hierzu den erforderlichen Beweis jenseits der erteilten ärztlichen Bescheinigung zu führen. Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf gilt: Nicht jeder Arbeitnehmer, bei dem der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert worden ist und bei dem keine einfach feststellbaren körperlichen Krankheitssymptome vorhanden sind, kann deswegen per se schon unter den Generalverdacht des Vortäuschens von Arbeitsunfähigkeit gestellt werden. Im Rahmen der Beweiswürdigung kann hingegen bei einer schwierig objektiv verifizierbaren Erkrankung wie der des Spannungskopfschmerzes im Einzelfall der auf langjähriger Berufserfahrung beruhenden ärztlichen Einschätzung einer Fachärztin besonderes Gewicht zukommen.
