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Arbeitsrecht, Sozialrecht Widerspruch bei Schwerbehinderung

Wir setzen Ihre Rechte gegenüber dem Versorgungsamt durch!

Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und unterstützt Sie beim Thema Schwerbehindertenrecht

Schwerbehinderten Personen werden zahlreiche Leistungen gewährt, um Nachteile gegenüber nicht behinderten Mitmenschen auszugleichen. Zu den Nachteilsausgleichen bei einer Schwerbehinderung gehören bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr zahlreiche Leistungen, die im SGB IX festgelegt sind. Dazu zählen zum Beispiel je nach Merkzeichen:

  • steuerliche Ermäßigungen
  • besonderer Kündigungsschutz
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • vorzeitige Altersrente
  • Zusatzurlaub (5 Tage)
  • Kindergeld auch ab dem 25. Lebensjahr
  • Parkausweis
  • begleitende Hilfen im Arbeitsleben
  • Vergünstigung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und öffentlicher Einrichtungen.

Wir setzen Ihre Rechte gegenüber dem Versorgungsamt durch!

Sie haben einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderten beim Versorgungsamt gestellt, doch ihr Antrag wurde abgelehnt oder der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) erscheint Ihnen niedrig? Ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kann sich lohnen. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Anwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht in Euskirchen auf. Wir können als Spezialisten im Schwerbehindertenrecht für Sie bereits im außergerichtlichen Verfahren die notwendigen Weichen richtigstellen.

Widerspruch: Welche Fristen sind zu beachten?

Die Widerspruchsfrist sowie die Klagefrist betragen einen Monat. Wird ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie mit unserer anwaltlichen Hilfe eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen.

Anwaltliche Beratung: Wir prüfen Ihren Bescheid!

Wir prüfen für sie die Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens oder Klageverfahrens vor dem Sozialgericht. Vereinbaren Sie hierzu unter 02251 77498-15 einen Beratungstermin in unserer Anwaltskanzlei in Euskirchen. Frau Rechtsanwältin Simone Zervos, Anwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht wird Sie als Spezialistin für Schwerbehindertenrecht umfassend beraten. Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung.

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