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Arbeitsrecht Hinweisgeberschutzgesetz

Seit dem 02.07.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz. Es soll Beschäftigte, die bei den dafür vorgesehenen Meldestellen Missstände melden, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, umfassend gegen Repressalien der Arbeitgeber schützen. Dadurch werden zusätzlich Rechte der Arbeitnehmer gestärkt.

Beitrag veröffentlicht am
3. Juli 2023

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