Alle Beiträge zum Stichwort: SGB IX
Arbeitsrecht, Sozialrecht
Widerspruch bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderten Personen werden zahlreiche Leistungen gewährt, um Nachteile gegenüber nicht behinderten Mitmenschen auszugleichen. Zu den Nachteilsausgleichen bei einer Schwerbehinderung gehören bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr zahlreiche Leistungen, die im SGB IX festgelegt sind. Dazu zählen zum Beispiel je nach Merkzeichen:
Arbeitsrecht
Arbeitgeber aufgepasst!
Keine Kündigung mehr ohne Schwerbehindertenvertretung. Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zu einer Stärkung der Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen geführt.