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Arbeitsrecht Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Seit dem 07. Dezember 2023 können sich Patienten und Patientinnen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Drei Voraussetzungen sind erforderlich:

  1. Es handelt sich lediglich um leichte Erkrankungen.
  2. Patienten und Hausarzt sind einander bereits bekannt.
  3. Eine Videosprechstunde ist nicht möglich.

Dann ist eine Krankschreibung nach einem bloßen Anruf in der Praxis für bis zu fünf Tagen möglich.

Beitrag veröffentlicht am
8. Dezember 2023

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