Arbeitsrecht Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Seit dem 07. Dezember 2023 können sich Patienten und Patientinnen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Drei Voraussetzungen sind erforderlich:
- Es handelt sich lediglich um leichte Erkrankungen.
- Patienten und Hausarzt sind einander bereits bekannt.
- Eine Videosprechstunde ist nicht möglich.
Dann ist eine Krankschreibung nach einem bloßen Anruf in der Praxis für bis zu fünf Tagen möglich.