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Arbeitsrecht, Beamtenrecht
Dienstunfähigkeit: Keine unbegrenzte Urlaubsabgeltung für dienstunfähige Beamte
Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem aktuellen Urteil aus Dezember 2020 entschieden, dass ein Ruhestandsbeamter, der aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig erkrankt war, keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs für das Jahr 2017 hat.
Beamtenrecht
Beamtenrecht
Beamtinnen und Beamten unterliegen besonderen Rechten und Pflichten. Hierfür gibt es ein eigenes Rechtsgebiet, das ihre Belange regelt: Das Beamtenrecht. Unsere Kanzlei hat sich als eine von wenigen Kanzleien in NRW auf dem Gebiet des Beamtenrechts spezialisiert.