Sofortkontakt zur Kanzlei
Soforthilfe & Ersteinschätzung vom Anwalt Rechtsanwälte Euskirchen
Rufen Sie uns an +49 2251 774980
Schreiben Sie uns eine E-Mail info@kanzlei-zhs.de
Kanzlei Züll – Hermans – Schlüter
Aktuelle Fachbeiträge
 

News Entscheidung zu mündlichen Angaben

Versicherungsrecht: keine arglistige Täuschung der Versicherung bei Nichtaufnahme von mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers durch den Versicherungsvertreter. Der BGH hat erneut entschieden, dass Fehler des Versicherungsvertreters nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Macht der „zukünftige“ Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsvertreter mündliche Angaben zu Vorerkrankungen und etwaigen Arztbesuchen und nimmt dies der Versicherungsvertreter nicht in den Antrag auf, so liegt keine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer vor. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist der empfangsbevollmächtigte Versicherungsvertreter das Auge und Ohr der Versicherung. Was ihm gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden. Hat daher der Versicherungsagent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt. Der Versicherer kann sich nicht auf eine arglistige Täuschung berufen.

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Arbeitsrecht
18.08.2026

Sozialauswahl

Die soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG erstreckt sich innerhalb des Betriebs nur auf die Arbeitnehmer, die miteinander vergleichbar sind.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
18.08.2026

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, führt dies nicht automatisch zum Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
18.08.2026

Arbeitsleistung

Verlangt der Arbeitnehmer Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, muss er darlegen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt.

Beitrag lesen