Sozialrecht Sozialrecht
Haben Sie einen Bescheid einer Behörde erhalten, der Ihnen nicht die beantragte Leistung gewährt oder fehlerhaft erscheint?
Wir beraten Sie in Fragestellungen des Renten- und Sozialversicherungsrechts. Die Prüfung sozialhilferechtlicher Fälle bilden einen weiteren Schwerpunkt der täglichen Beratungspraxis. Gerade im Bereich der sozialrechtlichen Leistungsverwaltung lassen sich durch die frühzeitige Inanspruchnahme kompetenter Beratung Fehler im Umgang mit den zuständigen Behörden vermeiden.
Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht
Sozialrechtliche Themen spielen schon bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen eine erhebliche Rolle – etwa die besondere Berücksichtigung von behinderten Menschen bei der Ausschreibung von freien Arbeitsplätzen. Des Weiteren ist das Sozialversicherungsrecht bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen von erheblicher Bedeutung – nicht nur im Rahmen von Kündigungen, sondern auch bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, bei denen der Arbeitnehmer mögliche Sperr- beim Arbeitslosengeld bzw. beim Bezug von Hartz IV vermeiden möchte.
In welchen Teilbereichen des Sozialrechts sind wir tätig?
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in nahezu allen Bereichen des Sozialrechts. Hierzu zählen:
- Altersrente
- Arbeitsunfall
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Beratung und Vertretung in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
- Berufskrankheiten
- Berufsunfähigkeitsrente
- Erwerbsminderungsrente
- Heilbehandlung
- Rentenversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Hilfen zur beruflichen Eingliederung
- Grad der Behinderung
- Kündigungsschutzverfahren vor dem Integrationsamt
- Schwerbehindertenausweis
- Besondere Merkzeichen “RF, “G”, “aG”, “H”
- Unfallversicherung
- Verletztenrente
- Wegeunfall.
Das Sozialrecht ist sehr umfangreich geregelt und deswegen für Laien oft undurchsichtig. Schildern Sie uns Ihre Situation und wir verschaffen Ihnen Klarheit. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.
Was dürfen Sie erwarten?
Unter guter Rechtsberatung verstehen wir, Zeit für Sie und Ihr individuelles Anliegen zu haben, Ihnen Chancen und Risiken aufzuzeigen, Handlungsalternativen zu entwickeln und gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen dürfen Sie dabei zählen.
Schnelle und unkomplizierte Terminvergabe
In der Regel gilt im Sozialrecht eine Frist von einem Monat zur Einlegung des Widerspruchs bzw. der Klage. Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, sollten Sie uns umgehend kontaktieren und einen zeitnahen Termin vereinbaren.