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Aktuelle Fachbeiträge
 

Allgemein, Arbeitsrecht Beschäftigtendatenschutz

Das Bundesarbeitsgericht zur sogenannten Späh-Software:

Der Arbeitgeber installierte auf dem Dienst-PC eines Arbeitnehmers eine Software, die sämtliche Tastatureingaben protokollierte und regelmäßig Bildschirmfotos (Screenshots) fertigte. Eine Auswertung der Daten ergab, dass der Arbeitnehmer seinen Dienst-PC während der Arbeitszeit privat nutzt. Der Arbeitnehmer räumte dies auch auf Nachfrage des Arbeitgebers ein. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Nach Auffassung des zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichtes seien die durch den Arbeitgeber durch einen sogenannten Key-Logger gewonnenen Erkenntnisse über die Privattätigkeit des Arbeitnehmers im gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar. Sie verletzten die durch das Persönlichkeitsrecht gewährleistete informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers. Ein solcher Informationsgewinn sei nicht nach § 32 BGSG zulässig. Soweit der Arbeitnehmer die Privatnutzung selbst eingeräumt habe, sei die Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht gerechtfertigt.

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01.01.2024

Widerspruch bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderten Personen werden zahlreiche Leistungen gewährt, um Nachteile gegenüber nicht behinderten Mitmenschen auszugleichen. Zu den Nachteilsausgleichen bei einer Schwerbehinderung gehören bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr zahlreiche Leistungen, die im SGB IX festgelegt sind. Dazu zählen zum Beispiel je nach Merkzeichen:

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13.12.2023

Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.12.2023 Az. 5 AZR 137/23) klargestellt, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn sich der Arbeitnehmer im Anschluss vom Arbeitgeber erhaltene Kündigung krankmeldet oder das Attest passgenau bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ausgestellt ist. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen insbesondere auch für die Frage von Entgeltfortzahlungsansprüchen in der Praxis.

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08.12.2023

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Seit dem 07. Dezember 2023 können sich Patienten und Patientinnen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Drei Voraussetzungen sind erforderlich:

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