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Sind Überstunden Einkommen?
Im Unterhaltsprozess kommt es häufig zu der Frage, ob Überstunden relevantes Einkommen sind. Ein Unterhaltsverpflichteten möchte die Überstunden bei der Einkommensermittlung häufig unberücksichtigt lassen. Der Unterhaltsbedürftige wird dagegen ausführen, dass die Überstunden Teil des Gehaltes und damit von voller Höhe zu berücksichtigen sind.
Zahlungen, die im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis gezahlt werden, zählen grundsätzlich zum Einkommen, das im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis gezahlt wird. Aus welchem Anlass gezahlt wird ist hierbei gleichgültig. Überstunden sind folglich auch unterhaltsrechtlich relevant. Die Vergütung von Überstunden ist in voller Höhe anzusetzen. Dies gilt dann, wenn sie nur in geringem Umfang anfallen und wenn die Ableistung der Überstunden im fraglichen Ausmaß üblich sind. Der Unterhaltsschuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Einkünfte.
Der BGH nimmt an, dass bei 10 % Mehrarbeit in der Regel kein Einkommen vorliegt und der Unterhaltsberechtigte davon mitprofitiert.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, J.-H. Hermans
Februar 2020